JVEG-Rechnung für Dolmetscher*innen: Muster und Vorlage
Was in die Abrechnung ans Gericht gehört, wie eine ausgefüllte aussieht – und ein Generator, der Dir das PDF in Deinem Browser erstellt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kurz gesagt
Muster und Vorlage zum Herunterladen
Das muss in jede JVEG-Rechnung
- Aktenzeichen, Datum und Uhrzeiten von Abfahrt bis Rückkehr
- Jede Position mit ihrem Paragrafen, Belege im Original
- Umsatzsteuer oder der Hinweis nach § 19 UStG
- Einreichen binnen 3 Monaten nach dem Termin
Rechnung oder Antrag?
Im Alltag heißt sie JVEG-Rechnung, im Gesetz kommt das Wort nicht vor: Du machst Deinen Anspruch bei der Stelle geltend, die Dich herangezogen hat1. Bist Du mit dem Betrag nicht einverstanden, setzt das Gericht ihn auf Antrag durch Beschluss fest2.
Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird …
Eine Form schreibt das JVEG dafür nicht vor. Elektronisch gelten die Regeln des Verfahrens, in dem Du herangezogen wurdest3. Viele Gerichte bieten Vordrucke an, die die Bearbeitung beschleunigen – das Amtsgericht Tiergarten in Berlin schreibt dazu ausdrücklich, dass kein Formularzwang besteht4. In Bayern kannst Du die Vergütung auch online beantragen, bis zu fünf Termine eines Verfahrens auf einmal5.
Welche Sätze gelten und wie gerechnet wird, steht ausführlich im Ratgeber JVEG-Sätze 2026. Hier geht es darum, was davon auf dem Papier stehen muss.
JVEG-Rechnung erstellen
Trag einen Termin oder eine Übersetzung ein, und der Generator rechnet nach dem JVEG – beim Dolmetschen Honorar, Zuschlag, Fahrtkosten und Tagegeld, beim Übersetzen jeden Text nach Normzeilen (wie gezählt wird). Heraus kommt ein PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben – mit eingebetteter E-Rechnung (ZUGFeRD), die Buchhaltungsprogramme einlesen können.
Kostenlos · ohne Anmeldung
JVEG-Rechnung erstellen
Für einen Termin als Dolmetscher*in oder eine Übersetzung. Alles bleibt in Deinem Browser: Nichts wird gesendet oder gespeichert, außer Du lässt Deine Angaben auf diesem Gerät merken.
Stand: Oktober 2026 · geprüft im JVEG auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318)) · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung
Was in die Rechnung gehört
Ob die Abrechnung ans Gericht auch alle Pflichtangaben einer Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz braucht, regelt kein Gesetz ausdrücklich. Wer sie trotzdem vollständig macht, ist auf beiden Seiten richtig – deshalb schreibt der Generator alles hinein:
- Deine Angaben: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und eine fortlaufende Rechnungsnummer7.
- Die Stelle und das Aktenzeichen: Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle mit Anschrift, dazu das Aktenzeichen, unter dem Du herangezogen wurdest.
- Datum und Uhrzeiten: Abfahrt, Ladung, Ende und Rückkehr. Das Honorar gilt für die erforderliche Zeit einschließlich Reise- und Wartezeit, und gerundet wird nur die Summe8.
- Jede Position mit ihrer Rechtsgrundlage: Honorar, Zuschlag, Fahrtkosten, Tagegeld – so sieht die Kostenbeamtin oder der Kostenbeamte sofort, wonach Du rechnest.
- Belege im Original: für Fahrkarten und Parkentgelte9. Was bei Deutschlandticket, Taxi und Hotel gilt, steht unter JVEG-Fahrtkosten.
- Umsatzsteuer oder den Hinweis nach § 19 UStG: dazu mehr weiter unten.
- Bei einem aufgehobenen Termin: die Versicherung, wie viel Einkommen Dir entgangen ist – ohne sie gibt es keine Ausfallentschädigung10.
- Deine Bankverbindung und Deine Unterschrift.
Muster: eine ausgefüllte JVEG-Rechnung
So sieht die Rechnung für einen Vormittag am Amtsgericht aus: 1:40 Stunden Verhandlung und 1:10 Stunden Fahrt ergeben 2:50 Stunden – abgerechnet werden 3 Stunden, denn die letzte angefangene Stunde dauerte mehr als 30 Minuten8. Dazu kommen 56 Kilometer mit dem eigenen Auto zu je 0,42 €9.
Maria MusterMusterweg 4 · 12345 Musterstadt · 0123 456789 · [email protected]
Amtsgericht Musterstadt
Gerichtsstraße 1
12345 Musterstadt
- Datum
- 22.10.2026
- Rechnungs-Nr.
- 2026-017
- Aktenzeichen
- 12 Ds 345 Js 678/26
- Termin
- 21.10.2026
Antrag auf Vergütung nach dem JVEG
In der Sache Az. 12 Ds 345 Js 678/26 wurde ich am 21.10.2026 zur Verdolmetschung (Arabisch) herangezogen. Ich mache meine Vergütung wie folgt geltend:
Abfahrt 08:20 · geladen für 09:00 · Ende 10:40 · Rückkehr 11:10 — abgerechnet 3 Std. (§ 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG)
| Leistung | Menge | Betrag |
|---|---|---|
| Honorar, 3 Std.benötigte Zeit 2:50 Std. einschließlich Reise- und Wartezeit, gerundet nach § 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG · § 9 Abs. 5 Satz 1 JVEG | 3 Std. | 279,00 € |
| Fahrtkosten eigenes Kfz, 56 kmHin- und Rückfahrt · § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG | 56 km | 23,52 € |
| Summe netto | 302,52 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 57,48 € | |
| Gesamtbetrag | 360,00 € | |
Bitte überweisen Sie den Betrag an Maria Muster, IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00. Steuernummer 012/345/67890.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.
Ort, DatumUnterschrift
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
Bist Du umsatzsteuerpflichtig, wird Dir die Umsatzsteuer auf die Vergütung erstattet12 – derzeit 19 %13. Sie kommt auf die Summe aller Positionen, denn zur Vergütung gehören neben dem Honorar auch Fahrtkosten und Tagegeld8.
Als Kleinunternehmer*in weist Du keine Umsatzsteuer aus. Das bist Du, wenn Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000,00 € betrug und im laufenden Jahr 100.000,00 € nicht übersteigt14. Auf die Rechnung gehört dann der Hinweis, dass für Deine Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt, und Deine Steuernummer oder USt-IdNr.15.
Brauchen Gerichte eine E-Rechnung?
In aller Regel nicht. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung im Inland gilt für Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen7 – ein Gericht ist keins. Den Rechnungsverkehr mit ihren Behörden regeln Bund und Länder selbst, und für die Justiz gibt es Ausnahmen:
- Hessen nimmt Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausdrücklich von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung aus16.
- Sachsen-Anhalt schreibt, dass Vergütungsansprüche von Sachverständigen, Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen nicht über die zentrale Rechnungseingangsplattform geltend gemacht werden können17.
- Der Bund verlangt E-Rechnungen für Rechnungen nach öffentlichen Aufträgen18; ob eine Heranziehung nach dem JVEG darunter fällt, sagt die Verordnung nicht.
Reich die Rechnung also so ein, wie die Stelle es verlangt: auf Papier oder elektronisch auf dem Weg, den das Verfahren vorsieht. Das PDF des Generators trägt die E-Rechnung trotzdem in sich – sie stört niemanden, der nur das PDF liest. Nennt Dir eine Stelle eine Leitweg-ID, trägst Du sie ein, und aus der eingebetteten E-Rechnung wird eine XRechnung.
Fristen und Einreichen
Du hast 3 Monate Zeit. Beim Dolmetschen beginnt die Frist mit dem Ende der Heranziehung; wirst Du im selben Verfahren mehrfach herangezogen, zählt die letzte1. Schaffst Du es nicht, kannst Du mit Begründung beantragen, dass die Stelle die Frist verlängert.
Der Generator erstellt eine Rechnung je Termin; mehrere Termine desselben Verfahrens fassen manche Gerichte in ihren Vordrucken zusammen. Was DolmiDesk™ Gerichtsdolmetscher*innen sonst abnimmt, steht auf der Seite für Gerichtsdolmetscher*innen.
JVEG-Änderungsalarm
Wir schreiben Dir, wenn sich die JVEG-Sätze ändern.
Häufige Fragen
Muss ich für die JVEG-Abrechnung ein Formular benutzen?
Nein. Das JVEG schreibt keine Form vor; der Anspruch wird bei der Stelle „geltend gemacht", die Dich herangezogen hat (§ 2 Abs. 1 JVEG). Viele Gerichte bieten Vordrucke an, die die Bearbeitung beschleunigen – das Amtsgericht Tiergarten in Berlin etwa schreibt ausdrücklich, dass kein Formularzwang besteht. In Bayern kannst Du die Vergütung auch online beantragen.
Ist die JVEG-Abrechnung eine Rechnung oder ein Antrag?
Rechtlich ein Antrag: Das JVEG spricht davon, den Anspruch geltend zu machen, und das Gericht setzt die Vergütung auf Antrag durch Beschluss fest (§§ 2, 4 JVEG). Im Alltag heißt sie trotzdem meist Rechnung. Ob sie auch die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG braucht, regelt kein Gesetz ausdrücklich – mit Rechnungsnummer, Steuernummer und Datum der Leistung bist Du auf beiden Seiten richtig.
Muss ich dem Gericht eine E-Rechnung schicken?
In aller Regel nicht. Hessen nimmt Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausdrücklich von der Pflicht zur elektronischen Rechnung aus, und in Sachsen-Anhalt können Vergütungsansprüche von Dolmetscher*innen gar nicht über die zentrale Rechnungsplattform eingereicht werden. Die E-Rechnungspflicht im Inland gilt für Leistungen an Unternehmen – ein Gericht ist keins. Nennt Dir eine Stelle eine Leitweg-ID, macht der Generator aus der eingebetteten E-Rechnung eine XRechnung.
Bis wann muss ich die JVEG-Rechnung einreichen?
Innerhalb von 3 Monaten, sonst erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 JVEG). Beim Dolmetschen beginnt die Frist mit dem Ende der Heranziehung; wirst Du im selben Verfahren mehrfach herangezogen, mit der letzten. Auf begründeten Antrag kann die Stelle die Frist verlängern.
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Bist Du umsatzsteuerpflichtig, ja: Die Umsatzsteuer auf die Vergütung wird Dir erstattet (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG), derzeit 19 %. Als Kleinunternehmer*in (Vorjahresumsatz höchstens 25.000,00 €, laufendes Jahr höchstens 100.000,00 €, § 19 UStG) weist Du keine aus und vermerkst stattdessen, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.
Wohin schicke ich die Rechnung nach einem Polizeieinsatz?
An die Polizeidienststelle, die Dich herangezogen hat – wenn sie im Auftrag oder mit Billigung der Staatsanwaltschaft gehandelt hat und das JVEG deshalb gilt (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 JVEG).
Was bekomme ich, wenn der Termin kurzfristig aufgehoben wurde?
Eine Ausfallentschädigung bis zum Honorar für 2 Stunden, also bis 186,00 €: wenn Dir die Aufhebung am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt wurde, der Grund nicht bei Dir lag und Du im Antrag versicherst, wie viel Einkommen Dir entgangen ist (§ 9 Abs. 5 JVEG). Der Generator schreibt diese Versicherung für Dich.
Speichert der Generator meine Daten?
Nein. Das PDF entsteht in Deinem Browser, nichts wird an uns oder an andere gesendet. Nur wenn Du es ankreuzt, merkt sich Dein Browser Deine eigenen Angaben (Name, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung) für das nächste Mal; mit „Gemerkte Angaben löschen" sind sie wieder weg. Die Beträge sind auf dem Stand Oktober 2026.
Quellen
18 Quellen anzeigen
Änderungen dieser Seite
- Seite veröffentlicht. Geprüft am JVEG in der Fassung vom 8. Dezember 2025, an UStG und UStDV, an der E-Rechnungsverordnung des Bundes und an der hessischen E-Rech-V.