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JVEG-Fahrtkosten: Kilometer, Reisezeit, Tagegeld, Übernachtung

Was Dir das Gericht für den Weg zum Termin zahlt – Kilometer, Bahn, Reisezeit, Tagegeld und Hotel –, was die Gerichte dazu entschieden haben, und ein Rechner, der es für Deine Fahrt ausrechnet.

Kurz gesagt

pro km mit dem eigenen Auto, hin und zurück
0,42 €
pro Stunde Reisezeit – sie zählt wie der Einsatz
93,00 €
Bahn und Bus bis zu diesen Kosten, mit Reservierung
1. Klasse
Tagegeld ab mehr als 8 Stunden unterwegs
14,00 €
Fahrtkosten berechnen

Kilometerpauschale mit dem eigenen Auto​

Fährst Du mit dem eigenen Auto, bekommst Du 0,42 € für jeden gefahrenen Kilometer – hin und zurück1. Zeug*innen erhalten 0,35 €, Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen und Sachverständige den höheren Satz. Die Pauschale deckt Anschaffung, Unterhalt, Betrieb und Abnutzung des Autos ab.

… für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt zuzüglich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der Reise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere der Parkentgelte.

§ 5 Abs. 2 Satz 1 JVEG

Dazu kommen Parkentgelte und andere regelmäßige Auslagen der Fahrt – das Bayerische Landessozialgericht hat 2026 etwa eine Tunnelmaut erstattet2. Fahren mehrere im selben Auto, gibt es die Pauschale nur einmal.

Wie viele Kilometer?​

Die gefahrenen. Die Gerichte prüfen die Angabe mit Routenplanern: So setzte das Bayerische Landessozialgericht statt der verlangten 752 nur 700 Kilometer an, weil die Routenplaner rund 350 Kilometer je Strecke ergaben2. Ob die schnellste oder die kürzeste Strecke maßgeblich ist, sehen Gerichte unterschiedlich.

Von wo aus gerechnet wird​

Maßgeblich ist der Ort aus der Ladung oder ein Ort, den Du der Stelle unverzüglich mitgeteilt hast. Fährst Du von woanders los oder dorthin zurück, werden Mehrkosten nur erstattet, wenn Dich besondere Umstände dazu gezwungen haben1. Das OVG Bremen hat das für ein Dolmetscherbüro so angewendet: Wer vom Wohnort statt von der Geschäftsadresse aus anreist, muss das gleich nach Erhalt der Ladung anzeigen3.

Mit Bus und Bahn​

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der 1. Klasse, einschließlich Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks1. Leg die Fahrkarten im Original bei.

Deutschlandticket und BahnCard​

Erstattet wird nur, was die Fahrt tatsächlich gekostet hat – keine fiktive Fahrkarte:

  • Deutschlandticket, das Du ohnehin hast: keine Erstattung, auch nicht anteilig4.
  • Deutschlandticket, eigens für die Fahrt gekauft, weil es günstiger war als eine Einzelfahrkarte: wird erstattet4.
  • BahnCard 100: keine Erstattung, auch nicht anteilig; eine reguläre Fahrkarte darf nicht fiktiv abgerechnet werden5.

Taxi, Mietwagen und Carsharing​

Ein Taxi wird nur ausnahmsweise voll erstattet – wenn besondere Umstände Bus und Bahn unmöglich oder unzumutbar machen, etwa eine erhebliche Mobilitätseinschränkung. Sonst gibt es höchstens den Kilometersatz; fehlende Ortskenntnis reicht nicht6. Höhere Fahrtkosten erlaubt das Gesetz auch, wenn sie anderswo mehr einsparen, etwa Reisezeit1.

Für ein Auto, das weder Dir gehört noch Dir unentgeltlich überlassen wurde – Mietwagen oder Carsharing –, gibt es die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der Kilometerpauschale, dazu Parkentgelte1.

Reisezeit ist Honorarzeit​

Die Fahrt wird nicht extra abgerechnet, sondern zum Einsatz addiert: Das Honorar gilt für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten7, also 93,00 € je Stunde. Gerundet wird erst die Summe – wie, steht im Ratgeber JVEG-Sätze 2026.

Wartezeit zählt ebenfalls – eine lange Mittagspause aber nicht: Was über eine Stunde hinausgeht, ist keine vergütbare Wartezeit8.

Tagegeld​

Wohnst und arbeitest Du nicht in der Gemeinde des Termins, gibt es für die Zeit, die Du deswegen unterwegs bist, ein Tagegeld nach den steuerlichen Verpflegungspauschalen9, 10:

  • 14,00 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung,
  • 14,00 € je für den An- und den Abreisetag, wenn Du übernachtest,
  • 28,00 € für jeden vollen Tag dazwischen.

Ein Hotelfrühstück wird nicht vom Tagegeld abgezogen: Das LSG München ließ die Kürzung nicht gelten, die die Staatskasse verlangt hatte – das Frühstück ist aus dem Tagegeld zu bezahlen2.

Übernachtung​

Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, gibt es Übernachtungsgeld nach dem Bundesreisekostengesetz: pauschal 20,00 €, höhere Kosten, soweit sie notwendig sind9, 11.

Notwendig ist sie, wenn Dir An- oder Rückreise am selben Tag nicht zuzumuten ist – etwa, weil Du sonst vor 6 Uhr losfahren müsstest. Eine Genehmigung vorab brauchst Du nicht6. Das LSG München hat 2026 für eine solche Übernachtung 70 € anerkannt, gestützt auf die Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz2, 12.

Fahrtkosten berechnen​

Trag Deinen Termin ein – der Rechner zeigt jede Position mit ihrer Rechtsgrundlage und wie viel die Reisezeit allein ausmacht. Mit einem Klick übernimmst Du Kilometer und Auslagen in den Generator für die JVEG-Rechnung.

Rechner

Fahrtkosten und Reisezeit berechnen

Std:Min, z. B. 1:40

Std:Min, z. B. 1:10

Unterwegs mit

wird verdoppelt: hin und zurück, 0,42 € je km

mit Beleg

Ergebnis

2:50 Std. benötigt → 3 Std. abgerechnet · davon bringt die Reisezeit 93,00 €

Positionen mit Rechtsgrundlage
Honorar, 3 Std.§ 9 Abs. 5 Satz 1 JVEG279,00 €
Fahrtkosten eigenes Kfz, 56 km§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG23,52 €
Umsatzsteuer 19 %57,48 €
Gesamt360,00 €
In die JVEG-Rechnung übernehmen

Kilometer und Auslagen werden übernommen, die Uhrzeiten trägst Du dort ein.

Stand: Oktober 2026 · geprüft im JVEG auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318)) · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung

Fahrten während des Termins​

Fährst Du während eines Termins weg – etwa in einer langen Pause nach Hause –, werden die Kosten nur erstattet, soweit dadurch mehr Vergütung gespart wird, als beim Bleiben angefallen wäre1.

JVEG-Änderungsalarm

Wir schreiben Dir, wenn sich die JVEG-Sätze ändern.

Häufige Fragen​

Wie hoch ist die Kilometerpauschale im JVEG?

0,42 € je gefahrenem Kilometer für Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen und Sachverständige, 0,35 € für Zeug*innen (§ 5 Abs. 2 JVEG). Dazu kommen Parkentgelte und andere regelmäßige Auslagen wie Maut. Fahren mehrere im selben Auto, gibt es die Pauschale nur einmal. Stand: Oktober 2026.

Wird die Reisezeit bezahlt?

Ja. Das Honorar gilt für die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten (§ 8 Abs. 2 JVEG), also 93,00 € je Stunde. Reise und Einsatz werden addiert und erst die Summe gerundet.

Bekomme ich das Deutschlandticket erstattet?

Nicht, wenn Du es ohnehin hast: Das Bayerische Landessozialgericht hat 2025 entschieden, dass ein regelmäßig genutztes Deutschlandticket weder ganz noch anteilig erstattet wird. Hast Du es eigens für die Fahrt zum Termin gekauft, weil es günstiger war als eine Einzelfahrkarte, wird es erstattet (LSG München, 25.02.2025, L 3 SB 67/23). Für eine BahnCard 100 gilt dasselbe: keine fiktive Fahrkarte (OLG Düsseldorf, 07.04.2009, I-10 W 32/09).

Zählt die kürzeste oder die schnellste Strecke?

Das Gesetz spricht von den gefahrenen Kilometern. Die Gerichte prüfen die Angabe mit Routenplanern und kürzen, was nicht plausibel ist (LSG München, 10.03.2026, L 12 RF 16/25). Ob die schnellste oder die kürzeste Strecke maßgeblich ist, sehen Gerichte unterschiedlich – nimmst Du einen Umweg, begründe ihn.

Darf ich ein Taxi nehmen?

Voll erstattet wird ein Taxi nur ausnahmsweise, etwa bei einer erheblichen Mobilitätseinschränkung oder wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht fahren. Sonst gibt es höchstens den Kilometersatz (OLG Celle, 01.07.2020, 4 StE 1/17, für Zeug*innen entschieden).

Wann gibt es Tagegeld?

Wenn Du in der Gemeinde des Termins weder wohnst noch arbeitest und mehr als 8 Stunden unterwegs bist: 14,00 € (§ 6 Abs. 1 JVEG mit § 9 Abs. 4a EStG). Mit Übernachtung gibt es für den An- und den Abreisetag je 14,00 €, für einen vollen Tag dazwischen 28,00 €.

Wird eine Übernachtung bezahlt?

Wenn sie notwendig ist: pauschal 20,00 €, höhere Kosten, soweit sie notwendig sind (§ 6 Abs. 2 JVEG mit § 7 BRKG). Notwendig ist sie etwa, wenn Du sonst vor 6 Uhr losfahren müsstest (OLG Celle, 01.07.2020). Das LSG München hat 2026 für eine notwendige Übernachtung 70,00 € anerkannt.

Ab welchem Ort werden die Kilometer gerechnet?

Ab dem Ort, der in der Ladung steht oder den Du der Stelle unverzüglich mitgeteilt hast. Fährst Du von woanders los oder dorthin zurück, gibt es Mehrkosten nur, wenn besondere Umstände Dich dazu gezwungen haben (§ 5 Abs. 5 JVEG; OVG Bremen, 17.07.2020, 2 S 149/20).

Quellen​

12 Quellen anzeigen
  1. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 5 Fahrtkostenersatz. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html ⤴
  2. Bayerisches Landessozialgericht, „Beschluss vom 10.03.2026, L 12 RF 16/25 – Fahrtkosten, Übernachtung und Tagegeld nach §§ 5, 6 JVEG“. 2026. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-4076 ⤴
  3. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, „Beschluss vom 17.07.2020, 2 S 149/20 – Dolmetschervergütung, Anreise von einem anderen Ort“. 2020. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_S_149_20_Beschluss_Entscheidungsmodul.pdf ⤴
  4. Bayerisches Landessozialgericht, „Beschluss vom 25.02.2025, L 3 SB 67/23 – Erstattung der Kosten eines Deutschlandtickets nach § 5 Abs. 1 JVEG“. 2025. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-6006?all=False ⤴
  5. Oberlandesgericht Düsseldorf, „Beschluss vom 07.04.2009, I-10 W 32/09 – Bahncard 100 eines Sachverständigen“. 2009. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/duesseldorf/j2009/I_10_W_32_09beschluss20090407.html ⤴
  6. Oberlandesgericht Celle, „Beschluss vom 01.07.2020, 4 StE 1/17 – Taxi- und Übernachtungskosten eines Zeugen“. 2020. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/82f09ef8-8313-475c-801f-98311b66c28d ⤴
  7. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 8 Grundsatz der Vergütung. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__8.html ⤴
  8. Verwaltungsgericht Ansbach, „Beschluss vom 11.03.2024, AN 9 M 24.252 – Dolmetschervergütung, Mittagspause als Wartezeit“. 2024. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-4973 ⤴
  9. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 6 Entschädigung für Aufwand. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__6.html ⤴
  10. Bundesrepublik Deutschland, Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html ⤴
  11. Bundesrepublik Deutschland, Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 7 Übernachtungsgeld. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__7.html ⤴
  12. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV). 2019. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14022019_D630201171.htm ⤴

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  • Seite veröffentlicht. Geprüft an §§ 5, 6 und 8 JVEG, § 9 EStG, § 7 BRKG, der BRKGVwV und an sechs Gerichtsentscheidungen.

Dmitry Dugarev

Entwickler von DolmiDesk™. Schreibt über Abrechnung und Organisation für Dolmetscher*innen.