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JVEG für Übersetzer*innen: Zeilenhonorar und Normzeile 2026

Was das Gericht für eine Übersetzung zahlt, wie die 55 Anschläge gezählt werden, wann es mehr gibt – und ein Rechner, der Dein Honorar aus dem Text ausrechnet.

Kurz gesagt

je angefangene 55 Anschläge, Text editierbar
1,95 €
bei Papier, Scan oder nicht editierbarem PDF
2,15 €
wenn die Übersetzung besonders erschwert ist
2,15 € / 2,30 €
Mindesthonorar je Auftrag
20,00 €
Honorar berechnen

Das Zeilenhonorar​

Übersetzungen werden nicht nach Zeit, sondern nach Anschlägen bezahlt: für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes1. Wie viel, hängt davon ab, in welcher Form Du den Text bekommen hast und wie schwer er ist.

JVEG-Sätze für Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Stand Oktober 2026
Leistung und RechtsgrundlageSatz
Übersetzen
Grundhonorar je angefangene 55 Anschläge, Text editierbar§ 11 Abs. 1 Satz 1 JVEG1,95 €
Erhöhtes Honorar, Text nicht editierbar§ 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG2,15 €
Besonders erschwerte Übersetzung§ 11 Abs. 1 Satz 3 JVEG2,15 € / 2,30 €
Mindesthonorar je Auftrag§ 11 Abs. 3 Satz 2 JVEG20,00 €

Stand: Oktober 2026 · geprüft im JVEG auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318)) · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung

Diese Sätze gelten seit dem 1. Juni 20252. Für Aufträge, die vorher erteilt wurden, gelten noch die alten: 1,80 € und 1,95 €, bei erschwerten Übersetzungen 1,95 € und 2,10 €3. Alle übrigen Sätze stehen im Ratgeber JVEG-Sätze 2026.

Was eine Normzeile ist​

Die Einheit ist die im Übersetzungswesen übliche Standardzeile: 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen. So hat es der Gesetzgeber bei Einführung des JVEG ausdrücklich begründet – und sich damit bewusst von älterer Rechtsprechung gelöst, die Leerzeichen nicht mitzählte4.

Jede angefangene Normzeile zählt voll: 5 500 Anschläge sind 100 Normzeilen, 5 501 sind 101.

Ausgangs- oder Zieltext?​

Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. Werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend.

§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 JVEG

Übersetzt Du also aus dem Deutschen ins Russische, Arabische oder Ukrainische, zählt der deutsche Ausgangstext; in allen anderen Fällen Deine Übersetzung. Wäre das Zählen unverhältnismäßig aufwendig, wird nach der Zahl der Zeilen geschätzt1.

Wie die Kostenstelle zählt​

Gezählt wird elektronisch. Die Berliner Gerichte etwa nehmen den Text in der vom Gericht übermittelten Fassung, zählen „Zeichen mit Leerzeichen" und teilen durch 55 – ohne Zusätze, die nicht zum Auftrag gehören5.

Editierbar oder nicht​

Das Grundhonorar von 1,95 € gilt nur, wenn die Stelle Dir den Text in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt hat1 – etwa als Word-Datei. Bekommst Du Papier, einen Scan oder ein Foto, gilt das erhöhte Honorar von 2,15 €: Du musst den Text dann erst erfassen.

Besonders erschwerte Übersetzungen​

Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, steigt das Grundhonorar auf 2,15 € und das erhöhte auf 2,30 €1. Das Gesetz nennt vier Beispiele:

  • häufige Fachausdrücke,
  • schwere Lesbarkeit des Textes,
  • besondere Eilbedürftigkeit,
  • eine in Deutschland selten vorkommende Sprache.

Eine feste Liste seltener Sprachen oder eine Mindestzahl an Fachbegriffen gibt es nicht. Ob juristische Fachsprache allein genügt, ist nicht einheitlich beantwortet.

Mehrere Texte und das Mindesthonorar​

Sind mehrere Texte zu übersetzen, wird das Honorar für jeden Text gesondert bestimmt1 – jeder mit eigenem Satz und eigener angefangener letzter Zeile. Der Gesetzgeber hat 2021 klargestellt, dass das auch gilt, wenn mehrere Texte in einem Auftrag kommen6.

Für einen Auftrag gibt es mindestens 20,00 €, auch wenn die Texte zusammen weniger ergeben1.

Wann nach Stunden bezahlt wird​

In zwei Fällen erhältst Du ein Honorar wie ein*e Dolmetscher*in, also 93,00 € je Stunde1:

  • wenn Du Schriftstücke oder Telekommunikationsaufzeichnungen nur auf bestimmte Inhalte prüfst, ohne eine schriftliche Übersetzung anzufertigen,
  • wenn Du aus einer Telekommunikationsaufzeichnung ein Wortprotokoll anfertigst.

Das OLG Celle hat für Wortprotokolle bei schlechter Tonqualität und undeutlicher Sprache 45 Minuten je Gesprächsminute als angemessen anerkannt7. Ob der Zuschlag für Nacht, Sonn- und Feiertage auch dabei gilt, ist nicht geklärt – § 9 Abs. 6 nennt nur Sachverständige und Dolmetscher*innen.

Auslagen und Umsatzsteuer​

  • Post und Telekommunikation: statt der tatsächlichen Kosten pauschal 20 % des Honorars, höchstens 15,00 € – diese Pauschale gibt es für Übersetzer*innen, nicht für Dolmetscher*innen8.
  • Kopien aus Akten: 0,50 € je Seite für die ersten 50, danach 0,15 €; für überlassene Dateien 1,50 € je Datei, höchstens 5,00 €9.
  • Umsatzsteuer: wird auf die Vergütung ersetzt, außer Du bist Kleinunternehmer*in8. Was dann auf die Rechnung gehört, steht im Ratgeber JVEG-Rechnung.

Eine eigene Vergütung für die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit sieht das JVEG nicht vor.

Frist: drei Monate ab Eingang​

Der Anspruch erlischt, wenn Du ihn nicht binnen 3 Monaten geltend machst. Bei Übersetzungen beginnt die Frist mit dem Eingang der Übersetzung bei der Stelle, die Dich beauftragt hat10. Wirst Du im selben Verfahren mehrfach beauftragt, zählt der letzte Auftrag.

Honorar berechnen​

Trag die Anschläge ein oder füg den Text ein – der Rechner zählt mit Leerzeichen, rechnet jeden Text für sich und zeigt die Rechtsgrundlage jeder Position. Mit einem Klick übernimmst Du die Texte in den Generator für die JVEG-Rechnung, der auch Übersetzungen abrechnet.

Rechner

Zeilenhonorar berechnen

Text 1

In Word: Überprüfen → Wörter zählen → „Zeichen (mit Leerzeichen)"

Oder Text einfügen und zählen lassen

5.500 Anschläge → 100 × 55 Anschläge

Ergebnis

Positionen mit Rechtsgrundlage
Übersetzung100 × 55 Anschläge, Grundhonorar, Text editierbar, 1,95 € je angefangene 55 Anschläge · § 11 Abs. 1 Satz 1 JVEG195,00 €
Umsatzsteuer 19 %37,05 €
Gesamt232,05 €
Rechnung dazu erstellen

Die Texte werden übernommen; Stelle, Aktenzeichen und Deine Angaben trägst Du dort ein.

JVEG-Änderungsalarm

Wir schreiben Dir, wenn sich die JVEG-Sätze ändern.

Häufige Fragen​

Wie viel zahlt das Gericht für eine Übersetzung?

1,95 € für jeweils angefangene 55 Anschläge, wenn Du den Text editierbar bekommen hast, sonst 2,15 € (§ 11 Abs. 1 JVEG). Bei einer besonders erschwerten Übersetzung sind es 2,15 € bzw. 2,30 €. Je Auftrag gibt es mindestens 20,00 €. Stand: Oktober 2026.

Zählen Leerzeichen als Anschläge?

Ja. Der Gesetzgeber hat die Standardzeile ausdrücklich als 55 Anschläge „einschließlich der Leerzeichen" eingeführt (Begründung zum JVEG, BT-Drs. 15/1971). Kostenstellen zählen elektronisch, etwa mit Word: „Zeichen (mit Leerzeichen)" geteilt durch 55, jede angefangene Zeile voll.

Wird im Ausgangs- oder im Zieltext gezählt?

Im Zieltext. Nur wenn allein die Ausgangssprache lateinische Buchstaben verwendet – etwa bei einer Übersetzung aus dem Deutschen ins Arabische oder Russische –, zählt der Ausgangstext (§ 11 Abs. 2 JVEG).

Was heißt „editierbar"?

Dass die Stelle Dir den Text elektronisch so geschickt hat, dass Du ihn bearbeiten kannst, etwa als Word-Datei. Bekommst Du Papier, einen Scan oder ein Foto, gilt das erhöhte Honorar (§ 11 Abs. 1 JVEG). Ob ein durchsuchbares PDF schon editierbar ist, hat bisher kein Gericht entschieden, das wir gefunden haben.

Wann ist eine Übersetzung besonders erschwert?

Das Gesetz nennt Beispiele: häufige Fachausdrücke, schwer lesbare Texte, besondere Eilbedürftigkeit und Sprachen, die in Deutschland selten vorkommen (§ 11 Abs. 1 Satz 3 JVEG). Eine feste Liste seltener Sprachen gibt es nicht; begründe den Zuschlag im Antrag konkret – welche Fachausdrücke, welche Frist, welche Sprache.

Bekomme ich mehr, wenn ich mehrere Texte übersetze?

Jeder Text wird für sich berechnet (§ 11 Abs. 3 JVEG) – jeder mit eigener angefangener letzter Zeile. Das Mindesthonorar von 20,00 € gilt dagegen einmal je Auftrag.

Wie werden Telefonüberwachungen abgerechnet?

Wie Dolmetschen, also nach Stunden zu 93,00 €: wenn Du Aufzeichnungen nur auf bestimmte Inhalte prüfst oder aus einer Aufzeichnung ein Wortprotokoll anfertigst (§ 11 Abs. 4 JVEG). Das OLG Celle hat bei schlechter Tonqualität 45 Minuten Arbeit je Gesprächsminute anerkannt (05.11.2021, 5 StS 2/20).

Bis wann muss ich die Übersetzung abrechnen?

Innerhalb von 3 Monaten, gerechnet ab dem Eingang der Übersetzung bei der Stelle, die Dich beauftragt hat (§ 2 Abs. 1 JVEG). Auf begründeten Antrag kann die Frist verlängert werden.

Quellen​

10 Quellen anzeigen
  1. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 11 Honorar für Übersetzer. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html ⤴
  2. Bundesrepublik Deutschland, Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025). 2025. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/109/VO.html ⤴
  3. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 24 Übergangsvorschrift. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__24.html ⤴
  4. Deutscher Bundestag, „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG), Begründung zum JVEG“. 2003. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/15/019/1501971.pdf ⤴
  5. Berliner Gerichte, „Hinweise für die Vergütung von Übersetzungen in Zielsprachen mit nicht-lateinischen Buchstaben“. 2019. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/hinweise_verguetung_uebersetzungen_8_10_2019.pdf ⤴
  6. Deutscher Bundestag, „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021)“. 2020. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/234/1923484.pdf ⤴
  7. Oberlandesgericht Celle, „Beschluss vom 05.11.2021, 5 StS 2/20 – Vergütung für die Anfertigung von Wortprotokollen aus Telekommunikationsaufzeichnungen“. 2021. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dbc33a5e-5395-42da-8975-415395afa448 ⤴
  8. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__12.html ⤴
  9. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__7.html ⤴
  10. Bundesrepublik Deutschland, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung. Zugegriffen: 24. Oktober 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__2.html ⤴

Änderungen dieser Seite

  • Seite veröffentlicht. Geprüft an §§ 2, 7, 11 und 12 JVEG, den Gesetzesbegründungen von 2003 und 2020, den Hinweisen der Berliner Gerichte und am OLG Celle.

Dmitry Dugarev

Entwickler von DolmiDesk™. Schreibt über Abrechnung und Organisation für Dolmetscher*innen.