JVEG für Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen: Sätze 2026
Was zahlt das Gericht fürs Dolmetschen, was für eine Übersetzung – und bis wann musst Du abrechnen? Alle Sätze mit Rechtsgrundlage, kurz erklärt.
Kurz gesagt
- pro Stunde Dolmetschen, inkl. Reisezeit
- 93,00 €
- je 55 Anschläge Übersetzung
- 1,95 €
- pro km mit dem eigenen Auto
- 0,42 €
- Frist für die Abrechnung
- 3 Monate
Die JVEG-Sätze 2026 auf einen Blick
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gilt, wenn Dich ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder in ihrem Auftrag die Polizei heranzieht1. Die Rechtsgrundlage steht jeweils klein unter der Leistung.
| Leistung und Rechtsgrundlage | Satz |
|---|---|
| Dolmetschen | |
| Honorar je Stunde, inklusive Reise- und Wartezeit§ 9 Abs. 5 Satz 1 JVEG | 93,00 € |
| Zuschlag zwischen 23 und 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen§ 9 Abs. 6 JVEG | + 20 % |
| Ausfallentschädigung bei kurzfristiger Aufhebung§ 9 Abs. 5 Satz 2 und 3 JVEG | bis 186,00 € (2 Stunden) |
| Übersetzen | |
| Grundhonorar je angefangene 55 Anschläge, Text editierbar§ 11 Abs. 1 Satz 1 JVEG | 1,95 € |
| Erhöhtes Honorar, Text nicht editierbar§ 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG | 2,15 € |
| Besonders erschwerte Übersetzung§ 11 Abs. 1 Satz 3 JVEG | 2,15 € / 2,30 € |
| Mindesthonorar je Auftrag§ 11 Abs. 3 Satz 2 JVEG | 20,00 € |
| Fahrt & Aufwand | |
| Eigenes Auto, je gefahrenem Kilometer§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG | 0,42 € |
| Bahn, Bus und andere öffentliche Verkehrsmittel§ 5 Abs. 1 JVEG | tatsächliche Kosten bis zur 1. Klasse |
| Tagegeld außerhalb der Gemeinde§ 6 Abs. 1 JVEG, § 9 Abs. 4a EStG | 14,00 € (mehr als 8 Stunden) / 28,00 € (24 Stunden) |
| Notwendige Übernachtung§ 6 Abs. 2 JVEG, § 7 BRKG | 20,00 € pauschal, höhere notwendige Kosten |
| Kopien aus Akten, je Seite (erste 50 / jede weitere)§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG | 0,50 € / 0,15 € |
| Post und Telekommunikation, pauschal (nur Übersetzen)§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 JVEG | 20 % des Honorars, höchstens 15,00 € |
| Umsatzsteuer auf die Vergütung§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG | wird ersetzt, außer bei Kleinunternehmer*innen |
Stand: Oktober 2026 · geprüft im JVEG auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318)) · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung
JVEG-Änderungsalarm
Wir schreiben Dir, wenn sich die JVEG-Sätze ändern.
Die heutigen Sätze gelten seit dem 1. Juni 20252; zum 1. Januar 2026 hat sich an ihnen nichts geändert3. Welche Fassung für Deinen Auftrag gilt, steht weiter unten.
Honorar fürs Dolmetschen
Stundensatz
Für jede Stunde gibt es 93,00 €4. Bezahlt wird jede Stunde der erforderlichen Zeit – und dazu gehören die Wege.
Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.
Reise- und Wartezeit
Die Fahrt zum Gericht und zurück wird zum Einsatz addiert und mit demselben Stundensatz vergütet5. Eine eigene Position „Fahrtzeit" sieht das JVEG nicht vor. Wie das in einer echten Rechnung aussieht:
- Einsatz1:40 Std.10:00–11:40 Uhr
- Reisezeit+ 1:10 Std.hin und zurück, § 8 Abs. 2
- Gerundet3 Std.2:50 Std. → letzte Stunde über 30 Min.
- Honorar279,00 €× 93,00 €, § 9 Abs. 5
- Fahrtkosten+ 23,52 €56 km × 0,42 €, § 5 Abs. 2
- Umsatzsteuer+ 57,48 €19 %, § 12 Abs. 1
- Gesamt360,00 €an die heranziehende Stelle
So wird die letzte Stunde gerundet
Volle Stunden zählen voll. Die letzte angefangene Stunde zählt ebenfalls voll, wenn sie mehr als 30 Minuten dauerte; sonst gibt es die Hälfte des Stundensatzes5.
Beispiele · Einsatz + Reise, 93,00 € je Stunde
| Einsatz und Reise | Abgerechnet | Honorar |
|---|---|---|
| 1:40 + 1:10 = 2:50 Std. | → 3 Std. | 279,00 € |
| 1:15 + 0:15 = 1:30 Std. | → 1,5 Std. | 139,50 € |
| 0:50 + 0:20 = 1:10 Std. | → 1,5 Std. | 139,50 € |
| 1:30 + 0:30 = 2:00 Std. | → 2 Std. | 186,00 € |
Zuschlag für Nacht, Sonn- und Feiertage
Dolmetschst Du zwischen 23 und 6 Uhr oder an einem Sonn- oder Feiertag, erhöht sich das Honorar um 20 % – aber nur, wenn die heranziehende Stelle feststellt, dass der Einsatz zu dieser Zeit nötig war4.
Ausfallentschädigung bei aufgehobenen Terminen
Wird ein Termin aufgehoben, zu dem Du geladen warst, bekommst Du eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe von 2 Stunden Honorar4. Drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Die Aufhebung lag nicht an Dir.
- Sie wurde Dir erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt.
- Du versicherst, in welcher Höhe Dir dadurch Einkommen entgangen ist.
Honorar fürs Übersetzen
Grundhonorar und erhöhtes Honorar
Übersetzungen werden nach Anschlägen bezahlt: für jeweils angefangene 55 Anschläge 1,95 €, wenn Du den Text in editierbarer elektronischer Form bekommen hast (Grundhonorar), sonst 2,15 € (erhöhtes Honorar)6.
Besonders erschwerte Übersetzungen
Ist die Übersetzung besonders erschwert – etwa durch viele Fachausdrücke, schwer lesbare Vorlagen, besondere Eile oder eine in Deutschland selten vorkommende Sprache –, beträgt das Grundhonorar 2,15 € und das erhöhte Honorar 2,30 €6.
Wie gezählt wird
Maßgebend ist der Text in der Zielsprache. Verwendet nur die Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen, zählt stattdessen der Ausgangstext. Mehrere Texte werden einzeln abgerechnet; für einen Auftrag gibt es aber mindestens 20,00 €6.
Wann Übersetzer*innen nach Stunden bezahlt werden
Prüfst Du Schriftstücke oder Telekommunikationsaufzeichnungen nur auf bestimmte Inhalte, ohne schriftlich zu übersetzen, oder fertigst Du aus einer Telekommunikationsaufzeichnung ein Wortprotokoll an, wirst Du wie beim Dolmetschen nach Stunden bezahlt6.
Wie gezählt wird, wann es Zuschläge gibt und wie Telefonüberwachungen abgerechnet werden – mit Normzeilen-Rechner: JVEG für Übersetzer*innen.
Fahrtkosten
Mit dem eigenen Auto bekommst Du 0,42 € je gefahrenem Kilometer, dazu die regelmäßig anfallenden Auslagen wie Parkentgelte7. Fahren mehrere Personen zusammen, gibt es die Pauschale nur einmal. Mit Bahn oder Bus werden die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der ersten Wagenklasse ersetzt, einschließlich Platzreservierung und notwendigem Gepäck.
Höhere Fahrtkosten werden ersetzt, wenn dadurch an anderer Stelle Vergütung gespart wird oder besondere Umstände sie nötig machen (§ 5 Abs. 3 JVEG).
Deutschlandticket, BahnCard, Taxi, Hotel und was die Gerichte dazu entschieden haben – mit Rechner: JVEG-Fahrtkosten.
Stand: Oktober 2026 · geprüft im JVEG auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318)) · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung
Tagegeld und Übernachtung
Wohnst und arbeitest Du nicht in der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, bekommst Du für die Zeit Deiner Abwesenheit ein Tagegeld nach den steuerlichen Verpflegungspauschalen8:
- 14,00 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie für den An- und Abreisetag,
- 28,00 € für einen vollen Tag9.
Ist eine Übernachtung notwendig, gibt es Übernachtungsgeld nach dem Bundesreisekostengesetz: pauschal 20,00 €, höhere Kosten, soweit sie notwendig sind10.
Weitere Aufwendungen
- Kopien und Ausdrucke
Aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit sie für Deine Arbeit geboten waren: bis DIN A3 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 €; in Farbe 1,00 € und 0,30 €. Statt Kopien elektronische Dateien: 1,50 € je Datei, höchstens 5,00 € für einen Arbeitsgang (§ 7 Abs. 2 und 3 JVEG).
- Post und Telekommunikation
Die tatsächlichen Kosten. Übersetzerinnen können stattdessen pauschal 20 % des Honorars verlangen, höchstens 15,00 €; für Dolmetscherinnen sieht das Gesetz diese Pauschale nicht vor (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 JVEG).
- Umsatzsteuer
Die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer wird gesondert ersetzt – außer Du bist Kleinunternehmer*in und erhebst nach § 19 Abs. 1 UStG keine (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG).
- Sonstige bare Auslagen
- Werden ersetzt, soweit sie notwendig waren (§ 7 Abs. 1 JVEG).
Die Einzelheiten stehen in §§ 7 und 12 JVEG11, 12.
Fristen und Verfahren
Drei Monate, um abzurechnen
Der Anspruch erlischt, wenn Du ihn nicht binnen 3 Monaten bei der Stelle geltend machst, die Dich herangezogen hat13. Beim Dolmetschen beginnt die Frist mit dem Ende der Heranziehung, beim Übersetzen mit dem Eingang der Übersetzung. Wirst Du im selben Verfahren mehrfach herangezogen, zählt die letzte Heranziehung.
Wo Du abrechnest
Grundsätzlich bei der Stelle, die Dich herangezogen hat. Hat Dich die Polizei im Auftrag oder mit Billigung der Staatsanwaltschaft herangezogen, gilt das JVEG ebenso1, und Du machst den Anspruch seit dem 1. Juni 2025 bei dieser Polizeidienststelle geltend (§ 2 Abs. 5 JVEG)2.
Was in die Abrechnung gehört, zeigt ein ausgefülltes Muster im Ratgeber JVEG-Rechnung: Muster und Vorlage – dort erstellt Dir ein kostenloser Generator das PDF für einen Termin.
Wenn Du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist
Du kannst beantragen, dass das Gericht Deine Vergütung durch Beschluss festsetzt. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde möglich, wenn es um mehr als 300,00 € geht oder das Gericht sie wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässt14.
Was sich wann geändert hat
- Keine neuen Sätze. Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung erst bei mehr als 300 € statt 200 € (§ 4 Abs. 3). Neue Übergangsvorschrift § 25: Für Aufträge vor dem 1. Januar 2026 gelten §§ 4 und 9 in der alten Fassung. BGBl. 2025 I Nr. 318
- Dolmetschen: 93 € statt 85 € je Stunde (§ 9 Abs. 5). Übersetzen: 1,95 € statt 1,80 € (editierbarer Text) und 2,15 € statt 1,95 € (sonst); erschwert 2,15 € statt 1,95 € und 2,30 € statt 2,10 € (§ 11 Abs. 1). Zieht die Polizei Dich heran, machst Du den Anspruch bei der Polizei geltend (neuer § 2 Abs. 5). Die Kilometersätze blieben unverändert. BGBl. 2025 I Nr. 109
Welche Fassung für Deinen Auftrag gilt
Entscheidend ist, wann Du beauftragt oder herangezogen wurdest – nicht, wann der Termin stattfand oder wann Du abrechnest15.
Für die Änderungen zum 1. Januar 2026 gilt das sogar dann, wenn Du in derselben Sache danach erneut herangezogen wirst16.
Rechner und Vorlagen
- JVEG-Rechnung: Muster und kostenloser Generator – einen Termin eintragen, das fertige PDF mit E-Rechnung herunterladen.
- JVEG-Fahrtkosten: Rechner für Kilometer, Reisezeit, Tagegeld und Übernachtung – mit den Entscheidungen der Gerichte zu Deutschlandticket, Taxi und Hotel.
- JVEG für Übersetzer*innen: Normzeilen-Rechner – Anschläge zählen, jeden Text für sich berechnen, Zuschläge und Telefonüberwachung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der JVEG-Stundensatz für Dolmetscher*innen 2026?
93,00 € je Stunde (§ 9 Abs. 5 JVEG), seit dem 1. Juni 2025; vorher waren es 85,00 €. Zwischen 23 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen kommen 20 % hinzu, wenn die heranziehende Stelle feststellt, dass der Einsatz zu dieser Zeit nötig war. Stand: Oktober 2026.
Zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit?
Ja. Das Honorar wird für die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gezahlt (§ 8 Abs. 2 JVEG). Die Reisezeit wird also zur Einsatzzeit addiert und zum selben Stundensatz vergütet – eine eigene Fahrtzeit-Position gibt es nicht.
Wie wird die letzte angefangene Stunde abgerechnet?
Dauerte sie mehr als 30 Minuten, zählt sie voll; sonst gibt es die Hälfte des Stundensatzes (§ 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG). Gerundet wird die Summe aus Einsatz- und Reisezeit: 2:50 Stunden sind 3 Stunden, 2:30 Stunden sind 2,5 Stunden.
Was bekomme ich, wenn ein Termin abgesagt wird?
Eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe von 2 Stunden Honorar, also bis 186,00 € – wenn die Aufhebung am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt wurde, der Grund nicht bei Dir lag und Du versicherst, in welcher Höhe Dir Einkommen entgangen ist (§ 9 Abs. 5 JVEG).
Wie viel zahlt das JVEG für eine Übersetzung?
Je angefangene 55 Anschläge 1,95 €, wenn Du den Text editierbar bekommen hast, sonst 2,15 €; bei besonders erschwerten Übersetzungen 2,15 € oder 2,30 €. Je Auftrag gibt es mindestens 20,00 € (§ 11 JVEG). Gezählt wird der Text in der Zielsprache – außer wenn nur die Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet.
Gilt für meinen Auftrag schon der neue Satz?
Das hängt davon ab, wann Du beauftragt oder herangezogen wurdest, nicht davon, wann der Termin stattfand. Für Aufträge vor einer Gesetzesänderung gilt das bisherige Recht (§ 24 JVEG). Für einen Auftrag vor dem 1. Juni 2025 gelten also noch 85,00 € je Stunde.
Bis wann muss ich meine Vergütung geltend machen?
Binnen 3 Monaten, sonst erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 JVEG). Beim Dolmetschen beginnt die Frist mit dem Ende der Heranziehung; wirst Du im selben Verfahren mehrfach herangezogen, mit der letzten. Auf begründeten Antrag kann die Stelle die Frist verlängern.
Bekomme ich die Umsatzsteuer erstattet?
Ja, die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer wird gesondert ersetzt – außer Du bist Kleinunternehmer*in und erhebst nach § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG).
Gilt das JVEG auch, wenn mich die Polizei beauftragt?
Ja, wenn die Polizei im Auftrag oder mit vorheriger Billigung der Staatsanwaltschaft handelt (§ 1 Abs. 3 JVEG). Seit dem 1. Juni 2025 machst Du den Anspruch dann bei der Polizei geltend, die Dich herangezogen hat (§ 2 Abs. 5 JVEG).
Quellen
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